Sicherheitsabstand zu Nischenverkleidung
Wenn eine Nischenverkleidung angebracht wird, muss ein Mindestabstand zwi
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schen Arbeitsplattenausschnitt und Verkleidung eingehalten werden, da hohe
Temperaturen Materialien verändern oder zerstören können.
Bei einer Verkleidung aus brennbarem Material (z. B. Holz) muss der Mindestab
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stand e zwischen Arbeitsplattenausschnitt und Nischenverkleidung 50 mm betra
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gen.
Bei einer Verkleidung aus nicht brennbarem Material (z. B. Metall, Naturstein,
Keramikfliesen) beträgt der Mindestabstand e zwischen Arbeitsplattenausschnitt
und Nischenverkleidung 50 mm minus Stärke der Verkleidung.
Beispiel: Stärke der Nischenverkleidung 15 mm
50 mm - 15 mm = Mindestabstand 35 mm
Flächenbündige Kochfelder Rahmen-/Facettenkochfelder
a Mauerwerk
b Nischenverkleidung
Maß x = Stärke der Nischenverkleidung
c Arbeitsplatte
d Ausschnitt in der Arbeitsplatte
d Mindestabstand
bei brennbaren Materialien 50 mm
bei nicht brennbaren Materialien 50 mm - Maß x
Sicherheitsabstände
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